Geschichten aus dem Schwarzbuch
Behörden verschlampen Anträge, Kindern mit Behinderung wird ihr Recht auf Teilhabe verwehrt, Krankenkassen weigern sich, selbst geringe Beträge zu übernehmen und Betroffenen wird abgesprochen, wirklich krank zu sein: Die Fälle, die die Berater*innen des SoVD tagtäglich auf den Schreibtisch bekommen, lassen einem oft die Haare zu Berge stehen.
Die haarsträubendsten und ungerechtesten Verfahren sammelt der Sozialverband jedes Jahr in seinem „Schwarzbuch sozial“. Das Ziel: mit Politiker*innen und Vertreter*innen der Institutionen ins Gespräch kommen, damit sich etwas bewegt und soziale Gerechtigkeit wieder oben auf der politischen Agenda steht.
Hier gehts direkt zum Schwarzbuch sozial:
Pflegerische Versorgung für Dreijährigen verweigert
Lebensbedrohliche Situation könnte verhindert werden
Als 2024 bei dem heute dreijährigen Jannes Henri B. (Name geändert) Diabetes Typ 1 festgestellt wird, ist klar: Seine Blutzuckerwerte müssen auch in der Krippe ständig überwacht werden, um im Ernstfall eingreifen zu können. Deshalb stellt seine Mutter Alexandra-Christina K. (Name geändert) bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf außerklinische Intensivpflege (AKI), damit der Junge von einer Pflegekraft betreut werden kann – doch die Barmer weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Der SoVD erwirkt aufgrund der Dringlichkeit eine vorläufige Versorgung und unterstützt beim noch laufenden Widerspruchsverfahren.
Mit der Diagnose Diabetes Typ 1 verändert sich im März 2024 das Leben von Jannes Henri B. und seinen Eltern. Seitdem müssen die Blutzuckerwerte des Jungen engmaschig kontrolliert werden, um im Falle einer Über- oder Unterzuckerung mit Insulin oder zuckerhaltigen Lebensmitteln eingreifen zu können. Dabei braucht der heute gerade einmal Dreijährige Unterstützung. Obwohl die Erzieher*innen in der Krippe Verständnis zeigen und auf Jannes Henri Rücksicht nehmen, können sie die notwendige Versorgung nicht leisten. Vorübergehend von der Leitung der Krippe geduldet, übernimmt das erst einmal Mutter Alexandra-Christina K., die per Handy immer die Werte ihres Sohnes im Blick hat und sich in einem Nebenraum im Gebäude aufhält, um schnell handeln zu können. Das bedeutet für die Hannoveranerin, nicht arbeiten gehen zu können und ist zudem eine enorme Belastung. „Einmal wollte ich nur schnell etwas einkaufen, als ich per SMS benachrichtigt wurde, dass Jannes Henri unterzuckert. Das war so schon sehr beunruhigend, weil es dann schnell gehen muss, aber als ich in der Krippe telefonisch niemanden erreichen konnte, habe ich total Panik bekommen“, erinnert sich Alexandra-Christina K. Glücklicherweise ist sie noch rechtzeitig wieder vor Ort, um Schlimmeres zu verhindern. Doch der Vorfall zeigt: Jannes Henri braucht ständige Überwachung.
Die Ablehnung der Krankenkasse bringt Jannes Henris Leben täglich in Gefahr
Die Lösung: AKI. Sie richtet sich an schwerstkranke Menschen, bei denen es täglich zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann, weshalb sie von einer Pflegefachkraft überwacht werden müssen. Den Antrag lehnt die Barmer allerdings mit der Begründung ab, dass Jannes Henri seit einer Richtlinienänderung mit seiner Diagnose keinen Anspruch mehr habe. „Dabei weist eine Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit ausdrücklich darauf hin, dass sich am Personenkreis der Anspruchsberechtigten nichts geändert hat“, kritisiert Meike Kellner aus der Landesrechtsschutzabteilung des SoVD in Niedersachsen, die den Fall zusammen mit anderen Kolleg*innen übernimmt, nachdem sich Alexandra-Christina K. für einen Widerspruch an den SoVD in Hannover wendet. „Blutzuckerschwankungen sind unvorhersehbar und können beispielsweise durch das Wachstum, Aufregung oder Aktivität hervorgerufen werden. Daher ist diese Begründung absolut unverständlich. Es kann nicht sein, dass das Leben eines kleinen Kindes in Gefahr gebracht wird, weil es um hohe Kosten geht“, so die Juristin.
Der SoVD erwirkt eine vorläufige Versorgung und kämpft weiter für das Recht des Jungen
Da sich die Krankenkasse mit der Entscheidung über den Widerspruch Zeit lässt, beantragt der SoVD einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Hannover, um eine schnelle Entscheidung zu einer vorläufigen Versorgung zu erwirken, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist – leider ohne Erfolg. „Die Richterin hat mir quasi gesagt, dass ich meinen Sohn doch auch zu Hause lassen und mich dann um ihn kümmern kann. Diese Begründung kam mir vor wie aus dem letzten Jahrhundert. Ich war wütend und richtig enttäuscht“, beschreibt Alexandra-Christina K. Auch SoVD-Juristin Meike Kellner kann das nicht akzeptieren und legt Beschwerde beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein. Dort bekommt Jannes Henri im November 2024 endlich Recht, die Barmer muss die Kosten für die AKI bis zu einer Entscheidung in dem Fall übernehmen. Doch leider währt die Freude nur kurz. Schon sechs Monate später geht das Spiel wieder von vorne los. „Plötzlich wusste die Barmer nichts mehr von dem ja immer noch geltenden Beschluss und hat die Folgeverordnung wieder abgelehnt“, erzählt Jannes Henris Mutter. Zum Glück klärt sich die Angelegenheit zeitnah und der Junge kann weiter von einer Pflegekraft versorgt werden. Jedoch verkündet die Betreuungseinrichtung, dass Jannes Henri seinen Platz in der Kita-Gruppe verlieren wird, in die er demnächst wechselt, wenn die Barmer zukünftig weiter Schwierigkeiten macht. „Ich hoffe, dass es nicht so kommt, damit mein Sohn weiter mit seinen Freunden zusammen sein kann und nicht ausgeschlossen wird“, sagt Alexandra-Christina K.
„Es kann nicht sein, dass das Leben eines kleinen Kindes in Gefahr gebracht wird, weil es um hohe Kosten geht.“
Auf eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird die Familie wohl noch warten müssen – die Barmer hat bereits angekündigt, sie werde das Verfahren so lange wie möglich herauszögern. „Sie scheint darauf zu spekulieren, dass sich in der Zwischenzeit die Rechtslage zu ihren Gunsten verändert oder die Eltern irgendwann aufgeben. So eine Verzögerungstaktik ist leider kein Einzelfall“, bewertet Meike Kellner die Lage. „Ich verstehe nicht, warum uns die Krankenkasse so viele Steine in den Weg legt. Wir wollen unserem Sohn doch nur die Chance auf ein möglichst normales Leben geben“, fragt sich die Mutter. Zusätzlich zu dieser Ungewissheit schwebt über der Familie ein weiteres Damoklesschwert: Sollte sie das Verfahren verlieren, müsste sie die bisher von der Barmer übernommenen Leistungen zurückzahlen – eine nicht zu stemmende finanzielle Bürde für die Familie. „Ich fühle mich total hilflos und ausgeliefert. Die ganze Situation belastet mich psychisch so sehr, dass ich mir Hilfe holen musste. Ich will mir gar nicht vorstellen, wie es wäre, wenn wir das alles alleine durchstehen müssten. Zum Glück gibt es den SoVD, der uns mit unserem Problem wahr und ernst nimmt und dabei tatkräftig unterstützt“, bedankt sich Alexandra-Christina K.
Pflegerische Versorgung für Dreijährigen verweigert
Lebensbedrohliche Situation könnte verhindert werden
Als 2024 bei dem heute dreijährigen Jannes Henri B. (Name geändert) Diabetes Typ 1 festgestellt wird, ist klar: Seine Blutzuckerwerte müssen auch in der Krippe ständig überwacht werden, um im Ernstfall eingreifen zu können. Deshalb stellt seine Mutter Alexandra-Christina K. (Name geändert) bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf außerklinische Intensivpflege (AKI), damit der Junge von einer Pflegekraft betreut werden kann – doch die Barmer weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Der SoVD erwirkt aufgrund der Dringlichkeit eine vorläufige Versorgung und unterstützt beim noch laufenden Widerspruchsverfahren.
Mit der Diagnose Diabetes Typ 1 verändert sich im März 2024 das Leben von Jannes Henri B. und seinen Eltern. Seitdem müssen die Blutzuckerwerte des Jungen engmaschig kontrolliert werden, um im Falle einer Über- oder Unterzuckerung mit Insulin oder zuckerhaltigen Lebensmitteln eingreifen zu können. Dabei braucht der heute gerade einmal Dreijährige Unterstützung. Obwohl die Erzieher*innen in der Krippe Verständnis zeigen und auf Jannes Henri Rücksicht nehmen, können sie die notwendige Versorgung nicht leisten. Vorübergehend von der Leitung der Krippe geduldet, übernimmt das erst einmal Mutter Alexandra-Christina K., die per Handy immer die Werte ihres Sohnes im Blick hat und sich in einem Nebenraum im Gebäude aufhält, um schnell handeln zu können. Das bedeutet für die Hannoveranerin, nicht arbeiten gehen zu können und ist zudem eine enorme Belastung. „Einmal wollte ich nur schnell etwas einkaufen, als ich per SMS benachrichtigt wurde, dass Jannes Henri unterzuckert. Das war so schon sehr beunruhigend, weil es dann schnell gehen muss, aber als ich in der Krippe telefonisch niemanden erreichen konnte, habe ich total Panik bekommen“, erinnert sich Alexandra-Christina K. Glücklicherweise ist sie noch rechtzeitig wieder vor Ort, um Schlimmeres zu verhindern. Doch der Vorfall zeigt: Jannes Henri braucht ständige Überwachung.
Die Ablehnung der Krankenkasse bringt Jannes Henris Leben täglich in Gefahr
Die Lösung: AKI. Sie richtet sich an schwerstkranke Menschen, bei denen es täglich zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann, weshalb sie von einer Pflegefachkraft überwacht werden müssen. Den Antrag lehnt die Barmer allerdings mit der Begründung ab, dass Jannes Henri seit einer Richtlinienänderung mit seiner Diagnose keinen Anspruch mehr habe. „Dabei weist eine Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit ausdrücklich darauf hin, dass sich am Personenkreis der Anspruchsberechtigten nichts geändert hat“, kritisiert Meike Kellner aus der Landesrechtsschutzabteilung des SoVD in Niedersachsen, die den Fall zusammen mit anderen Kolleg*innen übernimmt, nachdem sich Alexandra-Christina K. für einen Widerspruch an den SoVD in Hannover wendet. „Blutzuckerschwankungen sind unvorhersehbar und können beispielsweise durch das Wachstum, Aufregung oder Aktivität hervorgerufen werden. Daher ist diese Begründung absolut unverständlich. Es kann nicht sein, dass das Leben eines kleinen Kindes in Gefahr gebracht wird, weil es um hohe Kosten geht“, so die Juristin.
Der SoVD erwirkt eine vorläufige Versorgung und kämpft weiter für das Recht des Jungen
Da sich die Krankenkasse mit der Entscheidung über den Widerspruch Zeit lässt, beantragt der SoVD einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Hannover, um eine schnelle Entscheidung zu einer vorläufigen Versorgung zu erwirken, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist – leider ohne Erfolg. „Die Richterin hat mir quasi gesagt, dass ich meinen Sohn doch auch zu Hause lassen und mich dann um ihn kümmern kann. Diese Begründung kam mir vor wie aus dem letzten Jahrhundert. Ich war wütend und richtig enttäuscht“, beschreibt Alexandra-Christina K. Auch SoVD-Juristin Meike Kellner kann das nicht akzeptieren und legt Beschwerde beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein. Dort bekommt Jannes Henri im November 2024 endlich Recht, die Barmer muss die Kosten für die AKI bis zu einer Entscheidung in dem Fall übernehmen. Doch leider währt die Freude nur kurz. Schon sechs Monate später geht das Spiel wieder von vorne los. „Plötzlich wusste die Barmer nichts mehr von dem ja immer noch geltenden Beschluss und hat die Folgeverordnung wieder abgelehnt“, erzählt Jannes Henris Mutter. Zum Glück klärt sich die Angelegenheit zeitnah und der Junge kann weiter von einer Pflegekraft versorgt werden. Jedoch verkündet die Betreuungseinrichtung, dass Jannes Henri seinen Platz in der Kita-Gruppe verlieren wird, in die er demnächst wechselt, wenn die Barmer zukünftig weiter Schwierigkeiten macht. „Ich hoffe, dass es nicht so kommt, damit mein Sohn weiter mit seinen Freunden zusammen sein kann und nicht ausgeschlossen wird“, sagt Alexandra-Christina K.
„Es kann nicht sein, dass das Leben eines kleinen Kindes in Gefahr gebracht wird, weil es um hohe Kosten geht.“
Auf eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird die Familie wohl noch warten müssen – die Barmer hat bereits angekündigt, sie werde das Verfahren so lange wie möglich herauszögern. „Sie scheint darauf zu spekulieren, dass sich in der Zwischenzeit die Rechtslage zu ihren Gunsten verändert oder die Eltern irgendwann aufgeben. So eine Verzögerungstaktik ist leider kein Einzelfall“, bewertet Meike Kellner die Lage. „Ich verstehe nicht, warum uns die Krankenkasse so viele Steine in den Weg legt. Wir wollen unserem Sohn doch nur die Chance auf ein möglichst normales Leben geben“, fragt sich die Mutter. Zusätzlich zu dieser Ungewissheit schwebt über der Familie ein weiteres Damoklesschwert: Sollte sie das Verfahren verlieren, müsste sie die bisher von der Barmer übernommenen Leistungen zurückzahlen – eine nicht zu stemmende finanzielle Bürde für die Familie. „Ich fühle mich total hilflos und ausgeliefert. Die ganze Situation belastet mich psychisch so sehr, dass ich mir Hilfe holen musste. Ich will mir gar nicht vorstellen, wie es wäre, wenn wir das alles alleine durchstehen müssten. Zum Glück gibt es den SoVD, der uns mit unserem Problem wahr und ernst nimmt und dabei tatkräftig unterstützt“, bedankt sich Alexandra-Christina K.
Schwarzbuch sozial
Die aktuelle Schwarzbuch-Ausgabe des SoVD enthält über 20 Fälle aus der Sozialberatung, in denen es um falsche oder ungerechte Entscheidungen von Ämtern, Behörden, Kranken- und Pflegekassen geht.
Hier können Sie die Fälle nachlesen: